Wetterbedingte Einschränkungen des Beobachtungsbetriebes

 

Als Referenz gelten die im TCS angezeigten Wetterdaten. Zum Schutz von Teleskopen und Instrumentation gelten folgende Sicherheitsregeln:

  • Regensensor: Bei Niederschlag zeigt de Regensensor im TCS rot und der Kuppelspalt schließt automatisch. Der Spiegelverschluß ist sofort zu schließen. Solange der Regensensor rot zeigt, ist ein Öffnen des Kuppelspaltes nicht möglich.
  • Luftfeuchte: Wenn die relative Luftfeuchte in der Umgebung (Wetterstation, Kuppelrundgang) 90% übersteigt, ist der Spiegelverschluß und Kuppelspalt sofort zu schließen. Eine Wiederaufnahme der Beobachtungen ist möglich, wenn das Limit für die Luftfeuchte für 30min unterschritten wurde.
  • Taupunkt: Bei einer Temperaturdifferenz zwischen  kältestem Punkt am Teleskop (Spiegelzelle) und dem berechneten Taupunkt von weniger als 3°C muss der Kuppelspalt geschlossen werden.
  • Tiefe Temperaturen: Kein Beobachtungsbetrieb bei Temperaturen von < -15°C.
  • Winterbetrieb: Kein Beobachtungsbetrieb wenn Eis und Schnee auf der Kuppel liegen.
  • Windgeschwindigkeit: Es gelten die in der Tabelle angeführten Einschränkungen bei aktuellen mittleren Geschwindigkeiten (vmean) bzw. bei Windspitzen (vpeak) gemessen in den letzten 5 Minuten.